Nach dem Gesellschaftervertrag der "TUHH Campus-Shop GmbH" gibt es einen Verwaltungsbeirat (VBR), der aus bis zu fünf Mitgliedern besteht. Sinn des Verwaltungsbeirates ist es, dass einerseits die Studierenden einen Einfluss auf die Entwicklung im Campus-Shop haben, andererseits auch das nötige Fachwissen und eine hohe Kontinuität vorhanden ist. Der VBR tagt zwischen zwei und vier mal im Jahr und kontrolliert die Geschäftsführung, genehmigt die Jahresabschlüsse und trifft strategische Entscheidungen. Nach dem Gesellschaftervertrag übernimmt er alle Aufgaben der Gesellschafterversammlung, die er rechtlich übernehmen darf.

Der Verwaltungsbeirat setzt sich wie folgt zusammen:

  • Vertreter des Studierendenparlaments
    1. gewählt durch das Studierendenparlament
    2. (ersatzweise) Stupa-PräsidentIn
    3. (ersatzweise) Stellv. Stupa-PräsidentIn
    4. (ersatzweise) SchriftführerIn
  • Akademischer Senat der TU Hamburg
    1. Hauptamtliches, studentisches Mitglied mit den meisten Stimmen
    2. (ersatzweise) Hauptamtliches, studentisches Mitglied mit den zweitmeisten Stimmen
    3. (ersatzweise) StellvertreterIn des studentischen Mitglieds mit den meisten Stimmen
    4. (ersatzweise) StellvertreterIn des studentischen Mitglieds mit den zweitmeisten Stimmen
  • Weiteres Mitglied der studentischen Selbstverwaltung
    1. Die Fachschaftsvorsitzenden wählen mit einfacher Mehrheit aus dem Kreise der Fachschaftsratsmitglieder eine/n Delegierte/n.
    2. (ersatzweise) der/die Fachschaftsvorsitzende der größten Fachschaft
    3. (ersatzweise) der/die Fachschaftsvorsitzende der zweitgrößten Fachschaft
    4. (ersatzweise) Der/die Fachschaftsvorsitzende der drittgrößten Fachschaft
  • Vertreter der TU Hamburg
    1. Angehöriger der TUHH, zu benennen durch das Präsidium der TU Hamburg

Optional wählen diese vier Mitglieder eine Persönlichkeit, deren Sachverstand sie für nützlich erachten, als fünftes Mitglied hinzu. Die/Der AStA-Vorsitzende ist berechtigt an den Sitzungen des VBR teil zu nehmen, hat jedoch kein Stimmrecht.

Die nichtstudentischen Mitglieder des VBR haben das Recht auf eine Aufwandsentschädigung, deren Höhe die stud. Mitglieder festlegen. Dies beträgt zur Zeit EUR 50 pro Sitzung.

Der Gesellschaftervertrag kann ggf. im AStA angefragt werden.