Rechtliches zum Vervielfältigen von Dokumenten
In Deutschland ist das Vervielfältigen (Kopieren und Ausdrucken) von urheberrechtlich geschützten Schriften gesetzlich geregelt (§§ 52-54 UrhG ).
Die Verwertungsgesellschaft WORT (VG Wort) ist ein Zusammenschluss von Autoren und Verlagen der diesen gesetzlichen Anspruch umsetzt. Seine Aufgabe ist es Geld von denjenigen zu kassieren, die das geistige Eigentum anderer nutzen wollen.
Wir, der TUHH Campus-Shop, bezahlen pauschal für jeden Kopierer bzw. Drucker gemäß Gebührenordnung der VG Wort gemäß § 54 c Abs 1 UrhG für für Copyshops und Einzelhandelsbetriebe in Hochschulnähe (zu Fuß weniger als 500 m) ab. Das betrifft alle Kopierer in der Bibliothek und im Gebäude A sowie die Geräte im Campus-Shop.
Was den Skriptedruck von Dozenten der TU Hamburg im Campus-Shop betrifft, so bescheinigt uns VG-Wort ausdrücklich: "Mit der Zahlung werden Sie von allen Ansprüchen Dritter aus der Betreibervergütung gemäß § 54 c Abs.1 UrhG für die abgerechneten Geräte freigestellt".
Neu:
Mit zunehmender Digitalisierung der Gesellschaft mit E-Books und PDF Downloads im Internet hat sich VG Wort 2013 das Recht erstritten auch die digitale Verbreitung von Schriften mit Gebühren zu belegen.
Bis Ende 2016 wird diese Forderung mit Pauschalzahlungen abgerechnet.
Gegen diese Praxis hat die VG Wort jedoch erneut erfolgreich geklagt und durchgesetzt, dass künftig jede zum Download zu Verfügung gestellte Skriptseite einzeln gemeldet und bezahlt werden muss.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 sollen digitale Downloads im Universitäts-Intranet einzeln in einem elektonischen Meldeverfahren von VG Wort erfasst werden.
Rechtliches / VG-WORT
